Nachbesserung von Energieberichten zulässig
Vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) geförderte Energieberatungsberichte dürfen seit November 2016 nachgebessert werden, sofern über eine Auszahlung von Fördergeldern noch nicht entschieden wurde.
Das Nachbesserungsverfahren verläuft in zwei Stufen. Der Energieberater reicht den geänderten Verwendungsnachweis zunächst beim BAFA ein. Dieses prüft die neuen Angaben sowie die Einhaltung der Mindestanforderungen und übermittelt dem Berater das endgültige Ergebnis.
Im zweiten Schritt muss der Energieberater dem BAFA gegenüber nachweisen, dass er dem Kunden den geänderten Energieberatungsbericht überreicht und erläutert hat. Dafür stellt das BAFA folgendes Formular zur Verfügung, das sowohl vom Berater als auch vom Kunden unterschrieben werden muss. (Quelle)