Anwendung und Fristen der ISO 50003:2016-11

Die Norm enthält Anforderungen an Stellen, die Energiemanagementsysteme (EnMS) auditieren und zertifizieren. Hier werden also Vorgaben gemacht, wie EnMS weltweit zu auditieren und zertifizieren sind.

Die ISO 50003 löst damit die vorherige DAkkS Regel 71 SD 6 022 ab.

Die Umsetzung ist bis spätestens 14.10.2017 für alle Zertifizierungs-Stellen verbindlich.

Alle Erst- und Re-Zertifzierungsausdits ab diesem Zeitpunkt sind nach den neuen Anforderungen durchzuführen.

Bestehende Zertifikate, die nach der alten DAkkS-Regel zertifiziert wurden, sind spätestens ab dem 13.10.2020 ungültig.

Für Audits, die sich in der Überwachungsphase befinden, treten die Änderungen mit dem nächsten Re-Zertifzierungsaudit in Kraft.

Wie wirkt sich das auf den Zertifizierungsprozess aus? Und was ändert sich dadurch für Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem einführen und betreiben wollen?

Die ISO 50003 beschreibt Anforderungen an die Auditierung: die Überprüfung des Geltungsbereichs der Zertifizierung, der Ermittlung des Auditaufwandes, der Durchführung von Stichprobenzertifizierungen, die Auditdurchführung, die erforderlichen Nachweise über die Verbesserung der energiebezogenen Leistung, die Zertifizierungsentscheidung und die Kompetenzen von Auditoren und des Zertifizierungsstellenpersonals.

Die Anforderungen der ISO 50003 beeinflussen das auditierte Unternehmen größtenteils nur indirekt. Zum Beispiel sind in der Angebotsphase exaktere und umfangreichere Daten zur Bestimmung der erforderlichen Auditzeiten zu berücksichtigen – unter anderem Energiequellen, Energieverbrauch, wesentliche Energieeinsätze, EnMS-wirksames Personal.

Die stärkere Bedeutung der Nachweisführung darüber, das sich die energiebezogene Leistung fortlaufend verbessert, wirkt sich dagegen unmittelbar für die Unternehmen aus.

Die Herausforderung für auditierte Unternehmen besteht zukünftig nicht mehr nur darin, ein funktionsfähiges Energiemanagementsystem zur Verbesserung der Energieeffizienz zu etablieren, sondern die Verbesserungen objektiv und valide nachzuweisenAuditoren müssen prüfen, ob das EnMS sein Ziel auch wirklich erfüllt und sich die Energieeffizienz tatsächlich und fortlaufend verbessert. Dies müssen Unternehmen anhand von messbaren und damit belegbaren Ergebnissen dokumentieren. Das Fehlen von entsprechenden Nachweisen gilt als Abweichung. "Die Bestätigung der kontinuierlichen Verbesserung der energiebezogenen Leistung ist für die Ausstellung der Re-Zertifizierung notwendig. " (ISO 50003 - 5.9)

Um gut vorbereitet zu sein, sollten sich Energiemanagement-Teams in Unternehmen daher jetzt mit folgenden Fragen intensiv auseinandersetzen:

  • Welches sind die wesentlichen Energie-Einsatz-Bereiche? Wie kann der Gesamtstandort in wesentliche, energierelevante Einheiten unterteilt werden?
  • Welche Kennzahlen Verbräuche oder Wirkungsgrade sind aussagekräftig für diese Bereiche?
  • Welche Parameter beeinflussen die Verbräuche und Wirkungsgrade (Kennzahlen)?
  • Wie kann/muss man diese Einflüsse messen und aus den Verbrauchszahlen/ Wirkungsgraden "herausrechnen", um die Kennzahlen vergleichbar und damit Einsparungen beweisbar zu machen ... und EnPIs zu erhalten? 
  • Welche EnPI-Werte (oder Kennzahlen unter welchen Randbedingungen) je Bereich mit wesentlichem Energieeinsatz sollen als Ausgangswerte für die kontinuierliche Verbesserung genommen werden (Ausgangsbasen - plural !)? 
  • Welche Aufzeichnung werden benötigt, um Einsparerfolge planen und nachweisen zu können?

Dabei sollte berücksichtigt werden, dass

 

1.   kaufmännisch sinnvolle Kennzahlen nicht unbedingt aussagekräftig für die Steuerung der energetischen Verbesserung sind.

 

Drei Beispiele: Eine Krankenhaus, ein Werkzeugmaschinen-Hersteller und ein Pharmaunternehmen verbrauchen ca.85% ihrer Energie für die Raumklimatisierung. Das Krankenhaus, um in den OP´s und Krankenzimmern ausreichend Wärme und "saubere" Frischluft zur Verfügung zu stellen. Der Werkzeugmaschinen-Hersteller, um seine Produktionshalle auf plus-minus 1°C auf der gleichen Temperatur zu halten, weil seine Maschinen Genauigkeiten im Nano-Meter-bereich liefern müssen. Das Pharmaunternehmen, um die Vorschriften an Unterdruck und Luftfeuchtigkeit einhalten zu können. Das Krankenhaus rechnet mit einer Kennzahl Energie pro belegtem Bett, dabei werden die Räume auch klimatisiert, wenn gerade kein Patient im Bett oder nicht alle Betten belegt sind. Der Werkzeugmaschinen-Hersteller rechnet in Energie pro hergestelter Maschine, muss seine Halle aber vollständig klimatisiert halten, selbst wenn er nur eine Maschine baut. Das Pharmaunternehmen rechnet in Energieverbrauch pro "Pillen" - muss seine Räume aber auch für weniger "Pillen" klimatisieren.
Bei den Kennzahlen dieser Beispiele handelt es sich um Auslastungskennzahlen, die für den Kaufmann durchaus interessant sein können. Das Energieteam braucht Energie-Kennzahlen, die ausdrücken, von welchen Faktoren die Verbräuche und wirkugnsgrade tatsächlich abhängen!
 

2.     Hoch verdichtete Kennzahlen (über den ganzen Standort oder über das  ganze Jahr und alle Betriebszustände hinweg ...) alle energiebezogenen Veränderungen auf einmal erfassen und vermischen. 

Ein Beispiel: Eine Firma investiert in eine neue – energieeffizientere – Heizungsanlage. Gleichzeitig wird auch das Produktportfolio geändert und damit der Produktionsprozess modifiziert, was sich auf den Energieverbrauch auswirkt. Mit einer übergeordneten spezifischen Gesamtenergieverbrauchskennzahl lässt sich die energiebezogene Verbesserung nicht nachweisen, obwohl das Unternehmen energieeffizienter arbeitet.

 

3.     um Einflussfaktoren berechnen zu können und Verbrauchsveränderungen nachweisen zu können, wird man über kurz oder lang nicht um Mess-Fehlerbetrachtungen und Grundkenntnisse in der Statistik (hier mindestens der linearen, multivarianten Korrelationsanlayse) herum kommen

Hilfestellungen zum optimalen Erfassen und Nachweisen der energetischen Leistung geben die Normen ISO 50006 (Leitfaden zu Energieleistungskennzahlen und Ausgangsbasen) und ISO 50015 (Leitfaden zur Messung und Überprüfung der energiebezogenen Leistung). Sie liefern Unternehmen praktische Tipps, wie sie EnPIs definieren und anwenden können. Darüber hinaus sind konkrete Hinweise zur AUfstellung eines Plans für Messungen un die Verfizierung von Einspareffekten darin enthalten.

 

Inhalte der ISO 50003

Begrenzt auf Inhalte, die die Unternehmen interessieren können, die ein ISO 50001-Zertifikat anstreben oder erhalten wollen:

Durchführung und Inhalt der Audits

Der Auditor muss gemäß Abschnitt 5 der Norm mindestens für folgende Bereiche Nachweise sammlen und bewerten:

  • Energieplanung (alle Bereiche);
  • Ablauflenkung (energierelevante Produktionsplanung/ energierelevante Wartung & Instandhaltung/ Steuerun & Regelung ...);
  • Überwachung, Messung und Analyse.

Der Auditor muss die Definition der wesentlichen Nichtkonformität für das EnMS verwenden.

In allen Audits (Erstzertifizierung, Überwachungsaudit, Rezertifizierung) müsen die erforderlichen Nachweise überprüft werden, um zu bestimmen, ob eine kontinuierliche Verbesserung der energiebezogenen Leistung nachgewiesen wurde oder nicht.(ISO 50003 - 5.7 bis 5.9).

Für die Re-Zertifzierung wird dies noch verschärft:

"Während des Re-Zertifizierungsaudits muss die Zertifizierungsstelle die erforderlichen Auditnachweise überprüfen, um zu bestimmen, ob vor der Re-Zertifizierungsentscheidung eine kontinuierliche Verbesserung der energiebezogenen Leistung nachgewiesen wurde. Das Re-Zertifizierungsaudit muss sämtliche wesentlichen Veränderungen bei Einrichtungen, Ausrüstung, Systemen oder Prozessen mit einbeziehen. Die Bestätigung der kontinuierlichen Verbesserung der energiebezogenen Leistung ist für die Ausstellung der Re-Zertifizierung notwendig. " (ISO 50003 - 5.9)

Im Anhang C werden "einige Beispiele für Verbesserungen der energiebezogenen Leistung, denen Auditoren während eines Audits begegnen können", damit klar ist, wie "Auditoren von Konformitätsbewertungsstellen"... "die Verbesserung der energiebezogenen Leistung als einen Teil der Zertifizierungsentscheidung" berücksichtigen sollen.

 

Ferner wird in Anhang C auf weitere Normen verwiesen "Weitere Erläuterungen zur Messung der energiebezogenen Leistung können ISO 50002 (zu Energieaudits), ISO 50006 (zu energetischen Ausgangsbasen und EnPIs) und ISO 50015 (zu M&V Anleitung und Grundsätzen) entnommen werden."

 

Auditbericht / Unterlagen des Unternehmens

Der Auditbericht muss Angabe über das Erreichen der kontinuierlichen Verbesserung des EnMS und der Verbesserung der energiebezogenen Leistung mit Auditnachweis, um die Angaben zu belegen. (ISO 50003 - 5.6).

Das bedeutet in der Praxis, dass der Auditor den Aktionsplan bzw. die Aktionspläne (auch Projektpläne, wenn diese die notwendigen Angaben enthalten) einsammeln und an den Bericht anhängen muss.

Typische Nonkonformitäten, wie das fehlen von Methoden, mit denen die Verbesserung der energiebezogenen Leistung bestimmt werden sollen, die durch den Auditor bisher eventuell "gnädig" bewertet wurden, fallen nun spätestens bei der obligatorischen Gegenprüfung in der Zertifzierungsstelle als solche auf.

 

 


Begriffe

Vokabeln:

Definition

 

EnMS-wirksames Personal

„ Personen, die aktiv zur Erfüllung der Anforderungen eines EnMS beitragen“ (Einflussnahme auf das EnMS oder die energiebezogenen Leistungen). (Abschnitt 3.5 der ISO 50003

 

„ Das EnMS-wirksame Personal wird anhand des von der Zertifizierungsstelle festgelegten Verfahrens bestimmt. Wenn einschließlich des Folgenden:

 

 

 

a)    Top-Management (oberste Leitung),

 

b)    Beauftragter des Managements,

 

c)    Energiemanagement-Team,

 

d)    Person(en), die für wesentlich Veränderungen verantwortlich ist/sind, die sich auf die energiebezogene Leistung auswirken,

 

e)    Person(en), die für die Wirksamkeit des EnMS verantwortlich ist/sind;

 

f)     Person(en), die für die Entwicklung, Verwirklichung oder Aufrechterhaltung von Verbesserungen der energiebezogenen Leistung verantwortlich ist/sind, einschließlich strategischer und operativer Zielesowie Aktionspläne;

 

g)    Person(en), die für wesentliche Energieeinsätze verantwortlich ist/sind. „(ISO 50003-Anhang A1)

 

Verbesserung der energiebezogenen Leistungen

„ Verbesserung durch messbare Ergebnisse hinsichtlich der Energieeinsatzes oder des Energieverbrauchs im Vergleich zur energetischen Ausgangsbasis“ ( Abschnitt 3,5 der ISO 50003)

 

Anzahl der Energieträger

„Für die Angebotserstellung sind alle Energieträger zu berücksichtigen, die über die System-grenzen des Unternehmens hinweg diesem zugeführt werden. Eine örtliche Begrenzung der Nutzung der Energieträger auf das Unternehmensgelände ist diesem Zusammenhang unerheblich (Beispiel: Firmenfahrzeuge). Kraftstoffe (Diesel, Benzin) können als ein Energieträger dargestellt werden. Die energetische Nutzung von Abfallstoffen innerhalb der System-grenzen ist ebenfalls zu berücksichtigen  (Beispiel: Wärmeerzeugung aus Holzresten von der Produktion). Als nicht wesentlich werden Energieträger verstanden, die einen Anteil von unter zwei Prozent vom Gesamtenergieverbrauch haben. Unabhängig davon ist jeder Energie-träger zu berücksichtigen, von dem mehr als 200.000 kWh pro Jahr wird.“

 

Wesentliche Energieeinsätze

„Für die Darstellung der wesentlichen Energieeinsätze sind vom Unternehmen alle Verbraucher/ Verbrauchergruppen anzugeben, welche einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergieverbrauch haben. Baugleiche Anlagen oder Prozesse können zu sinnvollen Einheiten zusammengefasst werden und als ein SEU definiert werden. Die Festlegung der Wesentlichkeit ist anhand des Anteils am Gesamtenergieverbrauch zu ermitteln und muss dokumentiert werden. Der anzunehmende Schwellwert für die Wesentlichkeit ist mit 5% oder mehr am Gesamtenergieverbrauch des Unternehmensstandorts festgelegt. Qualitativ hochwertige Schätzungen von Energieeinsätzen sind zulässig.“

 

Wesentliche Nichtkonformität

Nichtkonformität des Energiemanagementsystems, die die Fähigkeit des Managementsystems, die beabsichtigten Ergebnisse zu erreichen, beeinträchtigt

 

Anmerkung 1 zum Begriff: Nichtkonformitäten könnten wie folgt als wesentlich eingestuft werden:

 

·         Auditnachweise, dass eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung nicht erreicht wurde;

 

·         ein erheblicher Zweifel, dass eine wirksame Prozesslenkung besteht;

 

·         mehrere untergeordnete Nichtkonformitäten, die sich auf dieselben Anforderungen oder dasselbe Problem beziehen, könnten einen systembezogenen Fehler darstellen und somit eine wesentliche Nichtkonformität ergeben.

 

(Abschnitt 3.6 der ISO 50003)

 

Berechnung des Auditzeitaufwand

Die Berechnung des Auditzeitaufwands je zu auditerendem Standort ändert sich gegenüber der bisherigen Methode auf Basis der Regelung 71 SD 6 022 und erfolgt jetzt gemäß Anhang 1 der ISO 50003 abhängig von:

  1. der "Anzahl des wirksamen Personals" statt bisher der "Anzahl der Mitarbeiter) sowie
  2. der Komplexität, die aus dem "jährlichen Energieverbrauch", der "Anzahl von Energiequellen" sowie der "Anzahl wesentlicher Energieeinsätze" berechnet wird

Komplexität/ Komplexitätswert

 

Niedrig

< 1,15

Mittel

1,15 bis 1,35

Hoch

> 1,35

 

Anzahl EnMS-wirksames Personal

Erst-zerti

Über-wachung

Re-Zerti

Erst-zerti

Über-wachung

Re-Zerti

Erst-zerti

Über-wachung

Re-Zerti

1 - 15

3

1

2

5

2

3

6

2

4

16 – 25

4

1,5

3

6

2

4

7,5

2,5

5

26 – 65

5,5

2

4

7

2,5

5

8,5

3

6

66 - 85

6,5

2

5

8

3

5,5

9,5

3

7

86 - 175

7

2

5

9

3

6

10

3

7

176 – 275

7,5

2,5

5

9,5

3,5

6,5

10,5

3,6

8

276 – 425

8,5

3

6

11

3,5

7

12,5

4

9

≥ 426

Festlegung durch Zertifizierungsstelle

Die Anzahl des EnMS-wirksamen Personals und der Komplexitätskriterien, wird in Anhang A der Norm festgelegt.

Hierbei wird die Komplexität berechnet aus der Summe über (Gewichtung x Komplexitätsfaktor) für den "jährlichen Energieverbrauch", der "Anzahl von Energiequellen" sowie der "Anzahl wesentlicher Energieeinsätze".

Gesichtspunkte

Gewichtung

Bereich

Komplexitätsfaktor

Jährlicher Energieverbrauch

(TJ)

Anmerkung: (200TJ = 55,6 GWh)

30%

≤ 200 TJ

200 ≤ 2 000 TJ

2 000 TJ ≤ 10 000 TJ

>10,000 TJ

1,0

1,2

1,4

1,6

Anzahl von Energiequellen

30 %

1 bis 2 Energiequellen

3 Energiequellen

≥ 4 Energiequellen

1,0

1,2

1,4

Anzahl wesentlicher Energieeinsätze (SEUs)

(en: number of significant energy uses

40 %

≤ 5 SEUs

6 bis 10 SEUs

11 bis 15 SEUs

≥ 16 SEUs

1,0

1,2

1,3

1,4

 Anmerkung: Die meisten Unternehmen liegen in den fett markierten Bereichen.

Zur Zeit gültige Normen der 50000 er-Reihe

Standard

Erscheinungsdatum

Normtitel

 

ISO

50001

2011-06

Energiemanagementsysteme –

 

Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung

 

ISO

50002

2014-07

Energieaudits –

 

Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung

 

ISO

50003

2016-11

Energiemanagementsysteme –

 

Anforderungen an Stellen, die Energiemanagementsysteme auditieren und zertifizieren

 

ISO

50004

2014-12

Energiemanagementsysteme –

 

Anleitung zur Einführung, Aufrechterhaltung und Verbesserung eines

 

Energiemanagementsystems

 

ISO

50006

2017-04

Energiemanagementsysteme –

 

Messung der energiebezogenen Leistung unter Nutzung von energetischen Ausgangsbasen (EnB) und Energieleistungskennzahlen (EnPI) -

 

Allgemeine Grundsätze und Leitlinien

 

ISO

50015

ISO 2014 - 12 (englische

Version)

 

DIN 2017 – 08 (deutscher Entwurf)

 

Energiemanagementsysteme -

 

Messung und Verifizierung der energiebezogenen Leistung von Organisationen -

 

Allgemeine Grundsätze und Anleitung

ISO

50047

2016-11

Energieeinsparungen -

 

Bestimmung von Energieeinsparungen in Organisationen