Umsetzung der EED

Die europäische Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU, Energy Efficiency Directive, EED trat am 4. Dezember 2012 in Kraft. Angesichts der globalen Klima- und Rohstoffentwicklung soll die EU-Richtlinie dazu beitragen, das Funktionieren des Energiemarktes und damit die Effizienz bei der Energieversorgung und -nutzung zu verbessern.
Damit müssen alle 28 EU-Länder künftig Energie auf allen Stufen der  Energieversorgungskette von der Umwandlung und Verteilung bis zum Endverbrauch effizienter nutzen. Dabei soll die Energieeffizienz bis 2020 um 20 % gesteigert werden, das sog. 20/20/20-Ziel.

Die EU-Länder mussten ihre Bestimmungen größtenteils bis 5. Juni 2014 in nationales Recht umsetzen.

Die Bestimmungen müssen nicht nur umgesetzt werden. Es muss auch Mitteilungen geben über Sanktionen bei Nichteinhaltung der nationalen Vorschriften gemäß
- Artikel 7 EnEff-Verpflichtungs-Systeme
- Artikel 8 Energieaudits
- Artikel 9-11 Verbrauchserfassung und -abrechnungen
- Artikel18 EDL Energiedienstleistungen.

Die Bundesregierung hat die teilweise Umsetzung der Richtlinie gemeldet. Fehlende Aspekte sollen nachgemeldet werden (Meldung).